Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ed. Kuhn AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ed. Kuhn AG · Stand: 01.09.2025

1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Ed. Kuhn AG und dem Besteller im Rahmen von Werkverträgen. Alle Leistungen der Ed. Kuhn AG erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage individueller Vereinbarungen und diesen AGB.

Individuelle Vereinbarungen in Werkverträgen, Angeboten oder Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB in ihrer Wirkung vor. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von der Ed. Kuhn AG ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.

Für sämtliche Werkverträge gilt das Schweizer Obligationenrecht (Art. 363 ff. OR).

In Zweifelsfällen oder bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge der Vertragsdokumente:

  1. Individueller Werkvertrag / Angebot inkl. Leistungsbeschreibung
  2. AGB der Ed. Kuhn AG
  3. SIA‑Normen
  4. Schweizerisches Obligationenrecht (OR)

2 Projektierung und Planung

2.1 Entwurfs- und Projektierungsplanung

Kosten für Planungs- und Entwurfsleistungen sind je nach Objekt und Leistung nicht in den offerierten Einheitspreisen enthalten und werden separat ausgewiesen bzw. honoriert.

2.2 Urheberrechte

Angebote, Zeichnungen, Muster und Ausführungsbeschriebe bleiben Eigentum der Ed. Kuhn AG und werden nur teilweise ausgehändigt. Wird kein Auftrag erteilt, sind diese Unterlagen zurückzugeben. Die Ed. Kuhn AG behält sich vor, bis dahin geleistete Planungsleistungen in Rechnung zu stellen.

Die Weitergabe von Planungsunterlagen an Dritte muss immer vorgängig mit der Ed. Kuhn AG abgesprochen werden.

2.3 Fachplanung

Bei Fremdplanung übernimmt die Ed. Kuhn AG keine Haftung für Planungsfehler.

3 Offerten und Preise

3.1 Gültigkeit

Offerten der Ed. Kuhn AG sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

3.2 Teuerung

Ein Teuerungsausgleich gemäss Produzentenpreisindex (BfS) oder Gleitpreisformel nach KBOB wird grundsätzlich vorbehalten.

4 Werkvertrag und Änderungen

4.1 Bestellungsänderungen

Führen Änderungen zu Mehraufwand oder Terminverschiebung, ist eine neue Vereinbarung zu treffen. Die Ed. Kuhn AG hat Anspruch auf Fristverlängerung und Preisänderung.

4.2 Regiearbeiten

Regiearbeiten werden nach den jeweils gültigen Regieansätzen der Ed. Kuhn AG abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit.

4.3 Rückbehalt

Bei Zahlungsverzug des Bestellers kann die Ed. Kuhn AG ihre Leistungen pausieren, bis die offene Zahlung beglichen oder eine geeignete Sicherheit geleistet wurde.

4.4 Rücktritt

Bleibt eine Reaktion innerhalb einer angemessenen Frist auf berechtigte Forderungen wie Zahlungen oder Unterlagen aus, kann die Ed. Kuhn AG den Vertrag einseitig auflösen.

5 Preis-, Ausmass- und Zahlungskonditionen

5.1 Einheitspreis

Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position. Werden die Gesamtmengen um mehr als 20 % verändert, sind die Einheitspreise neu zu vereinbaren. Die werkvertraglichen Leistungen sind auf den Positionen exklusive MwSt. ausgewiesen.

5.2 Kostendach

Das Kostendach definiert den Betrag, der ohne Freigabe des Werkvertragspartners/Bestellers nicht überschritten werden darf. Mit dem Kostendach werden die zu erbringenden Leistungen vereinbart. Der Stand der Kosten ist dem Kunden regelmässig mitzuteilen. Abgerechnet wird nach Aufwand mit den vereinbarten Ansätzen für Arbeit und Material.

5.3 Zahlungskonditionen

Es gelten grundsätzlich die mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen (i. d. R. 30 Tage netto). Ist nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, ist die Ed. Kuhn AG berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe der Materialkosten des Liefergegenstandes sowie Zahlungen nach Fortschritt der Arbeiten zu verlangen.

Nicht vereinbarte (Skonto-)Abzüge werden nachbelastet.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist behält sich die Ed. Kuhn AG vor, ohne Mahnung zusätzlich einen Verzugszins von 9 % p. a. auf überfällige Beträge zu belasten.

5.4 Zahlungspflicht

Die vereinbarten Zahlungen sind auch dann geschuldet, wenn während der Umsetzung noch Pendenzen auftreten. Kleinere, unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verzögerung der Zahlungsfristen.

6 Ausführung und Montage

Allgemein gelten die Vorschriften der für das Werk relevanten SIA‑Normen.

6.1 Inbegriffene Leistungen

  • Massaufnahme vor Ort
  • Ausführungs- / Werkplanung
  • Einmaliger Einbau inkl. Justierung

6.2 Nicht inbegriffen

  • Baubewilligungen und -gesuche
  • Spezielle Visualisierungen / Muster
  • Schutz gegen Beschädigung nach dem Einbau
  • Überzeit- / Nachtarbeit auf Wunsch (wenn Termine auch ohne diese eingehalten würden)
  • Zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, welche bei der Offertstellung nicht bekannt waren oder erkannt werden konnten
  • Anpassungen infolge Fehler bauseits sowie in Grundlageplänen oder überschrittener Rohbaumasstoleranzen
  • Service- / Wartungsleistungen nach dem Einbau
  • Zusätzliche Arbeitsgänge wegen nachfolgenden Bearbeitungen durch andere Gewerke

6.3 Terminverzug

Die Einhaltung von Ausführungsterminen setzt voraus, dass alle technischen Angaben rechtzeitig bei der Ed. Kuhn AG eintreffen. Verzögert sich die Mitwirkung des Bestellers, verlängern sich die Fristen entsprechend. Eine solche Verlängerung wird durch die Ed. Kuhn AG schriftlich mitgeteilt.

Die Folgen aus bauseitigen Verzögerungen sowie daraus entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies wird durch die Ed. Kuhn AG schriftlich kommuniziert.

In Fällen, die ausserhalb des Einflussbereichs der Ed. Kuhn AG liegen, entfällt jegliche Haftung. Eine Entschädigungspflicht besteht nicht.

Die Ed. Kuhn AG kann in solchen Fällen eine Fristverlängerung beanspruchen, sofern sie alle zumutbaren Massnahmen zur Schadensminderung getroffen hat.

6.4 Baustellenorganisation

Der Besteller sorgt für freien Zugang, Ablade- und Parkiermöglichkeiten. Falls dies nicht gewährleistet wird und es zu Verzögerungen oder Mehraufwänden führt, gehen diese zu Lasten des Bestellers.

6.5 Einbau und Baumontage

Mit dem Einbau von Produkten aus Holz und Holzwerkstoffen darf erst begonnen werden, wenn die klimatischen Verhältnisse am Einbauort sichergestellt sind. Die relative Luftfeuchtigkeit von 30 % bis 70 % darf nicht unter‑ bzw. überschritten werden (SIA 180). Die Ed. Kuhn AG kann für allfällige Schäden, welche durch den Einbau während ungeeigneten Bedingungen entstehen, nicht belangt werden, wenn auf die Missstände deutlich hingewiesen wurde.

6.6 Naturprodukte

Holz und andere Naturmaterialien unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe, Struktur und Oberfläche. Muster dienen lediglich als Typenmuster und können vom gelieferten Produkt abweichen. Solche Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden und stellen keinen Mangel dar. Besonders zu erwähnen sind folgende Materialien:

  • Massivholz
  • Furnier, furnierte Werkstücke
  • Naturstein
  • Textilien wie Leder oder Naturfasern

7 Bauabnahme und Mängel

7.1 Abnahme

Die Bauabnahme erfolgt spätestens 5 Tage nach Fertigstellung. Erfolgt keine explizite Abnahme, gilt das Werk als akzeptiert.

7.2 Mängelrüge

Mängel sind innert 5 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden, ansonsten gilt das Werk als mängelfrei genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.

7.3 Gefahrenübergang

Mit der Abnahme oder Nutzung des Werkes geht das Risiko auf den Besteller über.

7.4 Mängelbehebung

Die Rechte zur Behebung der Mängel durch die Ed. Kuhn AG sowie den Besteller werden in folgender Reihenfolge erfüllt:

  1. Instandstellung (Reparatur)
  2. Preisnachlass (Minderung)
  3. Rücktritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)

8 Gewährleistung und Haftungsausschluss

Ab Datum der Abnahme:

  • 5 Jahre Garantie auf fest montierte Bauteile (gemäss OR 371 Abs. 2)
  • 2 Jahre auf nicht fest eingebaute Teile und Werke (OR 371 Abs. 1)

Keine Garantie besteht bei:

  • Baukonstruktionsfehlern
  • Fehlern in bauseitiger Planung oder Materialvorgaben durch den Besteller
  • unsachgemässer Lagerung, Behandlung oder Nutzung
  • Verbrauchsmaterialien (Leuchtmittel etc.)
  • normaler Abnützung, natürlichem Verschleiss
  • Eintreten von höherer Gewalt

9 Konventionalstrafen & Schadenersatz

Die Ed. Kuhn AG lehnt die Anwendung von Konventionalstrafen ausdrücklich ab. Schadenersatzforderungen sind ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

10 Nutzung, Wartung und Betrieb

Die Ed. Kuhn AG stellt Bedienungsanleitungen, Revisionspläne zur Verfügung.

Der Besteller ist verantwortlich für die korrekte Inbetriebnahme, Nutzung und Wartung des Werkes sowie für die Einhaltung klimatischer Bedingungen gemäss SIA 180.

11 Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und/oder dem Verkauf von Produkten für den Kunden kann die Ed. Kuhn AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.

Wenn gesetzlich erlaubt, oder überwiegende Interessen seitens der Ed. Kuhn AG bestehen, oder eine Kundeneinwilligung vorliegt, kann sie die erhobenen Personendaten für folgende Zwecke bearbeiten:

  1. zur Überprüfung von Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss;
  2. zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden;
  3. zur Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kundenbeziehung;
  4. um Dienste zu individualisieren oder personalisierte Inhalte bereitzustellen, z. B. mittels Untersuchung hinsichtlich der Demographie, des Nutzungsverhaltens und der Nutzerinteressen;
  5. zur Adressvalidierung;
  6. zur Verhinderung einer unrechtmässigen Benutzung von Dienstleistungen (insbesondere zur Verhinderung von Betrugsfällen beim Vertragsschluss und während der Dauer des Vertrags);
  7. zur Rechnungsstellung, zu Inkassozwecken und für Bonitäts- und Kreditwürdigkeitsprüfungen;
  8. zur Bewerbung, Gestaltung und Weiterentwicklung von Produkten.

Die Ed. Kuhn AG darf Dritte im In‑ und Ausland zur Datenbearbeitung beiziehen. Bezieht der Kunde bei der Ed. Kuhn AG Dienstleistungen Dritter, darf sie dem Dritten diejenigen Kundendaten zur Bearbeitung weitergeben, die dieser zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden benötigt.

12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Das UN‑Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Matten b. Interlaken BE, Sitz der Ed. Kuhn AG.